Aktualisierte Meldung vom 27. April 2020:
Gute Nachrichten für die Karpfen-Teichwirtschaft in Oberfranken: Wie die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfranken mitteilt, dürfen Teichwirte die Besatzobergrenzen für Karpfen-Teiche – entgegen einer Meldung in der vergangenen Woche – nun doch um bis zu 30 Prozent überschreiten, ohne ihre KULAP-Förderung zu riskieren. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hervor.
Betriebe, die derzeit ihre Karpfen nicht wie gewohnt vermarkten können, müssen diese zurück in die Teiche setzen. Wenn Betriebe gezwungen sind, nicht verkaufte Karpfen aus den Winterungen und Hälterungen zurück in die Teiche zu setzen, kann es in Teichen mit einer KULAP-Förderung zu Überschreitungen der Besatzobergrenzen kommen. „Eine Überschreitung der B58-Besatzobergrenzen um bis zu 30 Prozent wird nun doch ohne förderrechtliche Konsequenzen toleriert“, so Dr. Thomas Speierl, Fachberater für Fischerei des Bezirks Oberfranken. Die KULAP-Prämie in Höhe von 350,- €/ha Teichfläche werde in diesem Fall weiterhin ausbezahlt.
Betriebe, die auch diesen um 30 Prozent erhöhten zulässigen Tierbesatz überschreiten, sollten das ihrem zuständigen AELF bis spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Abschluss des Besatzes schriftlich melden und damit einen Fall von höherer Gewalt geltend machen. Dies habe zur Folge, dass trotz der deutlichen Überschreitung der Besatzobergrenze keine Sanktion verhängt werden müsse. Allerdings könne für diesen Teich in diesem Jahr dann auch keine KULAP-Förderung gewährt werden.
„Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft, auch auf die heimische Teichwirtschaft. Unsere Fachberatung für Fischerei begleitet die oberfränkische Teichwirtschaft durch diese herausfordernde Zeit, informiert über aktuelle Entwicklungen und steht den Teichwirten für Fragen zur Verfügung“, versichert Bezirkstagspräsident Henry Schramm.
Zur weiteren Information:
Für Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen sind, besteht die Möglichkeit eine Soforthilfe zu beantragen:
http://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/index.php
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
(Antragsendtermin ist der 31. Mai 2020)